Vereinbarungen über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Verweisungen)
Mit dem Fürstentum Liechtenstein besteht eine Vereinbarung, die auf Zuwendungen zugunsten des Staates und der Gemeinden beschränkt ist (1962). Für den Kanton Jura gilt die mit dem Kanton Bern abgeschlossene Ver- einbarung.
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