Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen --> 414.921
Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen vom 20. Oktober 1998 Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 70 Abs. 2 lit. b des Schulgesetzes vom 25. April 2004, beschliesst: Art. 1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen vom 22. September 1998 bei. Art. 2 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt dem Erziehungsdepartement, soweit in der Vereinbarung nicht die Zuständigkeit der Standeskommission vorbehalten ist. Art. 3 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
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