Beschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshil... (274.020)
Beschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshil... (274.020)
Beschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
1) , das Obergericht für diejenigen Fälle, die von Bundesrechts we- gen von einer einzigen kantonalen Instanz zu beurteilen sind; das Kantonsgericht in allen übrigen Fällen;
2) Er ist zusammen mit
dem Konkordatstext im Amtsblatt zu veröffentlichen
3) und in die kanto- nale Gesetzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) SHR 101.000.
2) In Kraft getreten am 6. Febr uar 1979 (AS 1979, S. 172).
3) Amtsblatt 1979, S. 128.