Wegleitung der Erziehungsdirektion des Kantons Schaffhausen für die Massnahmen bei d... (415.221)
CH - SH

Wegleitung der Erziehungsdirektion des Kantons Schaffhausen für die Massnahmen bei der Organisation und Durchführung von Schüler- und Jugendskilagern

1) des Kantons Verantwortung der Lagerleiter beson- Prüfung des Standortes des Lagers, seiner Anmarsch- und Zu- fahrtswege, des Übungsgeländes und der möglichen Touren durch Sachverständige. Kontrolle, ob sich die in Frage kommenden Leiter nicht nur für den Skiunterricht, sondern auch in charakterlicher Hinsicht eignen und über welche Erfahrung sie verfügen. Schaffung von Möglichkeiten für die Weiterbildung von Ski- lager- und Tourenleitern.
Beschaffung von Rettungsmaterial, sofern kein örtlicher Ret- tungsdienst vorhanden ist. (Für Touren ausserhalb von gesicherten Pisten sind notwendig: 2 bis 3 Lindenmannsonden, 1 Lawi- nenschaufel, 1 Rettungsschlitten-Improvisation, 1 zusammenleg- bare Kramerschiene, 1 Rucksackapotheke mit Verbandmaterial, Karte, Kompass.)
2. Für die Halter und Vermieter von Unterkunftsstätten: Einrichtung einer Radioempfangsstation oder einer Telephonver- bindung, damit die Wetternachrichten und der Bericht des Eidge- nössischen Schnee- und Lawinenforschungsinstitutes auf Weiss- fluhjoch abgehört werden können (Tel. 162). Anschaffung von Sanitäts- und Rettungsmaterial, wenn kein ört- licher Rettungsdienst vorhanden ist. Beratung des Lagerleiters über die Übungs- und Tourengebiete und über die Lawinenverhältnisse. Wenn ein örtlicher Rettungsdienst vorhanden ist, Meldung des Lagers und der Kurse an den betreffenden Chef. Anschaffung und periodische Kontrolle von Feuerlöschgeräten. Studium von allfälligen Massnahmen bei Brandausbruch.
3. Für die Lagerleiter : Verbindungsaufnahme mit dem örtlichen Rettungsdienst und Kenntnisnahme vom vorhandenen Material; Telephonnummer des Chefs, Standorte der Rettungsschlitten, Organisation des Ret- tungsdienstes. Welcher Arzt ist am schnellsten erreichbar? Wie kann der Arzt das Touren- oder Unterkunftsgebiet am schnellsten erreichen? Welche Leiter können den Transport von Verletzten oder Kran- ken übernehmen? Wo befinden sich Wiederbelebungsgeräte? Wie können Rettungsflugwacht und Lawinenhundeführer ange- fordert werden? Jeder Lagerleiter und dessen Gehilfen haben sich immer wieder Rechenschaft darüber zu geben, was sie im Falle eines Unglückes, auch bei Aussenstehenden, als Chef tun würden. B. Weisungen, die strikte eingehalten werden müssen: Abseits von gesicherten Routen dürfen keine Touren unternom- men werden, ohne vorher das Lawinenbulletin konsultiert zu ha- ben.
Gesperrte Gebiete dürfen unter keinen Umständen begangen werden . Im Zweifelsfalle hat man sich bei der bestehenden Si- cherheitsorganisation und bei erfahrenen oder kundigen Ein- heimischen zu erkundigen. Bei unsichern Verhältnissen muss man auf Touren verzichten. Bei Touren abseits der Pisten nimmt der Leiter das notwendige Sicherheits- und Rettungsmaterial mit. Die Schüler sind bei Beginn eines Lagers auf das Verhalten bei Lawinengefahr und in Lawinen aufzuklären. Kurse des Schweizerischen Turnlehrer-
Markierungen
Leseansicht