Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betr... (211.114)
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Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Führung des Zivilstandsamtes für den Kanton Schaffhausen

affhausen und der Stadtrat der der Einwohnergemeinde Folgenden Zivilstandsamt umfasst alle Aufgaben, welche
3 Die Stadt Schaffhausen erstellt jeweilen bis zum 1. November des Vorjahres das Budget für das Zivilstandsamt, das der Genehmi- gung des Regierungsrates bedarf.
4 Die Stadt Schaffhausen führt die Rechnung für das Zivilstands- amt. Sie bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. III.
1 Die Entschädigung erfolgt per 30. Juni des jeweiligen Rechnungs- jahres aufgrund des Budgets für das Zivilstandsamt.
2 Weichen Budget und Rechnung vonei nander ab, werden allfällige Differenzen im Folgejahr verrechnet. IV.
1 Der Personalbestand des Zivilstandsamtes beträgt bis 31. De- zember 2008 höchstens acht Mitarbeite nde (Vollpensen). Nach dem 1. Januar 2009 reduziert sich der Personalbestand auf zwi- schen vier und fünf Mitarbeitende.
2 Der genaue Personalbestand wird durch den Regierungsrat im Einvernehmen mit der Stadt Schaffhausen festgelegt. Er richtet sich nach dem Stand der Integration der jetzt bestehenden 34 Zivil- standsämter im Kanton, der Einführung des informatisierten Stan- desregisters sowie der erforderlich en Rückerfassung von Daten im informatisierten Standesregister.
3 Für die Mitarbeitenden gilt das Personalrecht der Einwohnerge- meinde Schaffhausen. V.
1 Die Einwohnergemeinde Sc haffhausen führt das Zivilstandsamt als eigenständige Dienststelle, der ke ine weiteren Aufgaben aus- serhalb des Zivilstandswesens übertragen werden dürfen.
2 Das Zivilstandsamt hat die Datenschutzbestimmungen gegenüber allen Einwohnergemeinden einzuhalten.
3 Das Zivilstandsamt legt die Öffnungszeiten so fest, dass mindes- tens 1,5 Stunden pro Woche ausserhalb der ordentlichen Arbeits- zeit fallen.
4 Auf Wunsch der Brautleute werden Trauungen auch am Sams- tagmorgen vollzogen; sie finden auf Wunsch der Brautleute in der Wohngemeinde statt, wenn die Gemeinde ein angemessenes Trauungslokal zur Verfügung stellt.
tandsämter der übrigen Gemeinden Stellvertreter, sofern die Dienste tes, insbesondere für die Büroräum- die Einrichtung der zusätzlichen Ar- für diese zusätzlichen Kosten für d des Budgets per 15. November nach der Genehmigung der Rech- um vier Jahre, sofern er von Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.
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