Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von... (214.610)
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Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Grundstückerwerb durch Ausländer, Bewilligungsgründe: Gesetz Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
1 ) Vom 14. Januar 1988 (Stand 1. Oktober 1997) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 3, 15 und 36 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Perso - nen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983
2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

§ 1

1 Als Bewilligungsgründe gelten die gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes umschriebenen Voraussetzun - gen.
2 Ausserdem wird der Erwerb bewilligt, wenn das Grundstück dient:
3 ) einer natürlichen Person als Zweitwohnung, die aussergewöhnlich enge und schutzwürdi - ge Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt unterhält, solange diese andauern.

§ 2

1 Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über den Er - werb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 erforderlichen Vor - schriften. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und wird mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.
4 ) Dieses Gesetz bedarf der Genehmigung durch den Schweizerischen Bundesrat (Art. 36 Abs. 3 BewG). Vom Bundesrat genehmigt am 18. 3. 1988.
2) SR .
3)

§ 1 Abs. 2 lit. a aus der Gesetzessammlung entfernt durch Beschluss des Justizdepartements (gestützt auf § 6 Abs. 2 der Publikationsverordnung)

vom 18. 2. 1998 (wirksam seit 1. 10.1997, publiziert am 25. 2. 1998).
4) Wirksam seit 28. 2. 1988.
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