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Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von... (214.610)

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Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von... (214.610)

Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Grundstückerwerb durch Ausländer, Bewilligungsgründe: Gesetz Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
1 ) Vom 14. Januar 1988 (Stand 1. Oktober 1997) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 3, 15 und 36 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Perso - nen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983
2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

§ 1

1 Als Bewilligungsgründe gelten die gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes umschriebenen Voraussetzun - gen.
2 Ausserdem wird der Erwerb bewilligt, wenn das Grundstück dient:
3 ) einer natürlichen Person als Zweitwohnung, die aussergewöhnlich enge und schutzwürdi - ge Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt unterhält, solange diese andauern.

§ 2

1 Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über den Er - werb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 erforderlichen Vor - schriften. Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum und wird mit Eintritt der Rechtskraft wirksam.
4 ) Dieses Gesetz bedarf der Genehmigung durch den Schweizerischen Bundesrat (Art. 36 Abs. 3 BewG). Vom Bundesrat genehmigt am 18. 3. 1988.
2) SR .
3)

§ 1 Abs. 2 lit. a aus der Gesetzessammlung entfernt durch Beschluss des Justizdepartements (gestützt auf § 6 Abs. 2 der Publikationsverordnung)

vom 18. 2. 1998 (wirksam seit 1. 10.1997, publiziert am 25. 2. 1998).
4) Wirksam seit 28. 2. 1988.
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