Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Hundesteuer
                            Kantonsratsbeschluss  betreffend Festsetzung der Hundesteuer  vom 14. Juni 1993 (Stand 1. Januar 1995)  Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh.,  gestützt auf Art. 2 des Hundegesetzes vom 27. April 1969  1  )  ,  beschliesst:  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt Fr.  100.–, für einen landwirt  -  schaftlichen Hofhund Fr.  50.– und für jeden weiteren Hund im gleichen  Haushalt Fr.  200.–. Hundezüchter und Hundehändler können eine Pauschal  -  steuer entrichten, deren Höhe von der Verwaltungspolizei festgesetzt wird  und wenigstens der sechsfachen Jahressteuer für den ersten Hund ent  -  spricht. Eine Steuerrückzahlung erfolgt in keinem Fall.  *  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Er ersetzt den Kantons  -  ratsbeschluss vom 17. November 1980 betreffend die Festsetzung der Hun  -  desteuer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  bGS  525.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  bGS 525.12 (If. Nr. 34)  * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Lf. Nr. / Abl.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.10.1994  01.01.2005  Ziff. 1 Abs. 1  geändert  521 / 1994, S.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Lf. Nr. / Abl.  Ziff. 1 Abs. 1  24.10.1994  01.01.2005  geändert  521 / 1994, S.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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