Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbeg... (413.510)
CH - SH

Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbegleitenden Weiterbildung mit Maturitätsabschluss

1) ,
2) beitritt;
3)
.
§ 3
1 Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es ist zusammen mit der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene vom 13. April 1993 im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
2 Es ersetzt das gleichnamige Dekret vom 23. Oktober 1989. Fussnoten:
1) SHR 410.100.
2) SHR 413.511.
3) SHR 413.512.
4) Amtsblatt 1993, S. 1031.
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