Notverordnung über die Kompensationsleistungen der Gemeinden betreffend die Notveror... (185.11a)
Notverordnung über die Kompensationsleistungen der Gemeinden betreffend die Notveror... (185.11a)
Notverordnung über die Kompensationsleistungen der Gemeinden betreffend die Notverordnung über Massnahmen zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (FEB und SEB) und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Notverordnung über die Kompensationsleistungen der Gemeinden betreffend die Notverordnung über Massnahmen zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (FEB und SEB) und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (Corona-Notverordnung IIIb) Vom 7. April 2020 (Stand 16. März 2020) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Art. 5 Abs. 3 und 4 der Verordnung 2 vom 13. März 2020
1 ) über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Ver - ordnung 2) und § 74 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984
2 ) , beschliesst:
3 )
§ 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung gilt für die Kompensationsleistungen der Gemeinden für die Ausfallentschädigung, die der Kanton gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (FEB und SEB) und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (Corona-Verordnung IIIa) geleistet hat.
§ 2 Verrechnung an die Gemeinden
1 Die dem Kanton entstandenen Kosten werden nach Massgabe der Einwohnerzahlen auf die Gemeinden verteilt.
2 Die Verrechnung erfolgt mit dem Finanzausgleich in den Jahren 2021, 2022 und 2023.
1) SR 818.101.24
2) SGS 100
3) Vom Landrat genehmigt am 14. Mai 2020. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.033
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
07.04.2020 16.03.2020 Erlass Erstfassung GS 2020.033 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.033
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 07.04.2020 16.03.2020 Erstfassung GS 2020.033 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.033
Erlasstitel Notverordnung über die Kompensationsleistungen der Gemeinden betreffend die Notverordnung über Massnahmen zur Sicherstellung des Angebots im Bereich der familien - und schulergänzenden Kinderbetreuung (FEB und SEB) und zur Abfederung der wirtschaftlichen Fo lgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID -19) (Corona -Notverordnung IIIb) SGS -Nr. 185.11a GS -Nr. 2020.033 Erlassdatum 7. April 2020, Genehmigung LR: 14. Mai 2020 (LRV 2020/183 ) In Kraft seit 16. März 2020 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung des Kantons BL Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung), woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommis - sionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden sind. > Mehr Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Datum GS -Nr. In Kraft seit Bemerkungen