Beschluss betreffend die Genehmigung des Lehrplans für die 5. und 6. Klasse der Pr... (411.21.53)
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Beschluss betreffend die Genehmigung des Lehrplans für die 5. und 6. Klasse der Primarschule französischer Sprache

Beschluss vom 1. Oktober 1979 betreffend die Genehm igung des Lehrplans für die 5. und
6. Klasse der Primarschule französischer Sprache Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 17. Mai 1884 über das Primarschulwesen; gestützt auf das Dekret vom 1. Juli 1971 betreffend den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970; gestützt auf den Beschluss vom 31. Mai 1979 der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins; in Erwägung: Das Konkordat über die Schulkoordination, abgeschlossen durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am
29. Oktober 1970 und am 14. Dezember 1970 vom Bundesrat genehmigt, dem sich der Kanton Freiburg durch Dekret vom 1. Juli 1971 angeschlossen hat, sieht vor, dass die Konkordatskantone Empfehlungen ausarbeiten für die Gesamtheit der Kantone, insbesondere was die Lehrpläne und gemeinsamen Lehrmittel betrifft. Am 22. September 1972 hat die Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins den von der westschweizerischen interdepartementalen Kommission für die Koordination des Unterrichts ausgearbeiteten Plan betreffend Kindergarten und die vier ersten Klassen der obligatorischen Schulpflicht angenommen. Am 9. Januar 1973 hat der Staatsrat durch Beschluss diesen Lehrplan genehmigt. Es war notwendig, dass für die oberen Klassen der Primarschule eine Fortsetzung dieses Lehrplans geschaffen wurde. Mit Datum vom
22. September 1972 hat die Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins eine Kommission beauftragt, einen Lehrplan für die 5. und 6. Klasse der Primarschule auszuarbeiten. Die Arbeit dieser Kommission und der Unterkommissionen - eine für jedes Unterrichtsfach - verlangte umfangreiche Vernehmlassungen der beruflichen Vereinigungen der Primar- und Orientierungsstufe sowie der kantonalen Prüfungsgruppen. Nach zahlreichen Abänderungen fand der Entwurf die Zustimmung aller
interessierten Kreise. Er wurde am 31. Mai 1979 von der Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins angenommen. Es geht nun darum, diesen neuen Lehrplan für die 5. und 6. Klasse der französischsprachigen Primarschulen zu genehmigen. Auf Antrag der Erziehungs- und Kultusdirektion, beschliesst:

Art. 1

Der Lehrplan der Westschweiz für die 5. und 6. Klasse der Primarschule, ausgearbeitet durch die westschweizerische interdepartementale Kommission für Schulkoordination, wird genehmigt.

Art. 2

Er ersetzt schrittweise den Lehrplan der französischsprachigen Klassen vom 1. September 1967.

Art. 3

1 Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
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