Dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und V... (910.212)
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Dringlicher Grossratsbeschluss zur Ausrichtung von Beiträgen an Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten zur Unterstützung für basel-städtische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

910.212

Vom 13. Mai 2020 (Stand 17. Mai 2020)
1) , nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates

20.0645.01 vom 8. Mai 2020,

Zweck
1 Vermieterinnen und Vermieter von ungekündigten Geschäftsliegenschaften, die sich mit ihrer Mie- Finanzierung
1 Zu diesem Zweck wird ein Betrag von 18 Millionen Franken bereitgestellt. Kreis der Berechtigten
1 Beitragsberechtigt sind Vermieterinnen und Vermieter, die Geschäftsräumlichkeiten an Mieterinnen
2 Die Parteien des Mietverhältnisses dürfen nicht denselben wirtschaftlich Berechtigten vertreten und Voraussetzungen für Ausrichtung der Beiträge
1 Beitragsberechtigt sind Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsliegenschaften im Kanton Ba-
2 Kein Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags besteht dann, wenn die Mieterin oder der Mieter wäh-
3 Der Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags besteht dann, wenn die Mieterin oder der Mieter die

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Berechnung und Umfang des Anspruchs
1 Sind die Voraussetzungen gemäss Ziff. 3 und 4 erfüllt, entschädigt der Kanton der Vermieterin oder Einreichen des Gesuchs
1 Die Vermieterinnen und Vermieter reichen das Gesuch zusammen mit der von beiden Mietparteien
2 Mit dem Gesuch wird die Bestätigung der Mieterin oder des Mieters eingereicht, wonach während
3 Das Gesuch ist beim zuständigen Departement bis zum 30. September 2020 einzureichen. Prüfung der Gesuche
1 Über ordnungsgemäss und vollständig eingereichte Gesuche entscheidet ein vom Regierungsrat ein- Abwicklung der Gesuche
1 Das zuständige Departement ist für die Abwicklung der Gesuche zuständig. Es richtet dazu ein Sek- Anrechnung und Dauer des Anspruchs auf Beiträge
1 Der Anspruch auf Beiträge erfolgt rückwirkend auf 1. April 2020.
2 Der Anspruch auf Beiträge bleibt bestehen, bis der Bundesrat die ausserordentliche Lage (Notrecht)
3 Beiträge, die auf der Grundlage falscher Angaben zugesprochen wurden, können zurückgefordert
4 Werden auf Bundesebene Unterstützungsleistungen für die Senkung von Mietzinsen von Geschäfts-
Markierungen
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