Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die verdeckte Ermittlung (320.112)

CH - SH

Verordnung über die verdeckte Ermittlung (320.112)

Verordnung über die verdeckte Ermittlung

§ 9
1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Februar 2005 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
1) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
1) Amtsblatt 2005, S. 149.
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