Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freiburg betreffend die Befreiung von der Erbschaftssteuer
1 Gegenrechtsvereinbarung vom 30. Dezember 1955 und 3. Februar 1956 zwischen den Regierungen der Kantone Graubünden und Freiburg betreffend die Befreiung von der Erbschaftssteuer Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nich t in der BDLF veröffentlicht.
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