Reglement des Regierungsrates über die Verwendung des Staatskredites zur Förderung d... (442.001)
    CH - SH

    Reglement des Regierungsrates über die Verwendung des Staatskredites zur Förderung der Kunst und Literatur

    1)
    .
    2) führt.
    1) , ob die ganze Kommission oder nur einzelne ihrer Mitglieder beizuziehen seien.
    1) heute Erziehungsdepartement.
    2) heute Vorsteher des Erziehungsdepartements.
    3) heute Baudepartement.
    4) Amtsblatt 1945, S. 1264.
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