Reglement des Regierungsrates über die Verwendung des Staatskredites zur Förderung d... (442.001)
CH - SH

Reglement des Regierungsrates über die Verwendung des Staatskredites zur Förderung der Kunst und Literatur

1)
.
2) führt.
1) , ob die ganze Kommission oder nur einzelne ihrer Mitglieder beizuziehen seien.
1) heute Erziehungsdepartement.
2) heute Vorsteher des Erziehungsdepartements.
3) heute Baudepartement.
4) Amtsblatt 1945, S. 1264.
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