Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinba... (400.931)
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    Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 16. Februar 2004 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, beschliesst: Art. 1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 ab 2005 bei. Art. 2 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission. Art. 3 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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