Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises (RiE 494.400)
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Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises

Kulturpreis: Reglement Reglement betreffend Ausrichtung eines Kulturpreises Vom 10. April 2018 (Stand 1. Mai 2018) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002
1 ) , beschliesst:

§ 1 Zweck

1 Zur Förderung kultureller Tätigkeiten und zur Anerkennung bedeutender kultureller Leistungen wird ein Kulturpreis ausgerichtet.

§ 2 Jury

1 Für die Ausrichtung des Kulturpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt.

§ 3 Amtsdauer

1 Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.

§ 4 Organisation

1 Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
2 Die Organisation der Vergabe des Kulturpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.

§ 5. Anerkennungs- oder Förderpreis

1 Der Kulturpreis wird als Anerkennung für bedeutende kulturelle Leistungen oder als Förderpreis an fähige junge Kulturschaffende vergeben.

§ 6 Bezug zu Riehen

1 Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.

§ 7 Ausrichtung des Kulturpreises

1 Der Kulturpreis wird in der Regel jährlich ausgerichtet.

§ 8 Preissumme

1 Für die Ausrichtung des Kulturpreises steht jährlich eine Preissumme von CHF 15'000.- zur Verfü - gung.
2 Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 15'000.- ausgerichtet werden. Es können auch

§ 9 Verzicht auf die Vergabe

1 Die Jury kann auf die Vergabe eines Kulturpreises verzichten.
2 Die nicht ausbezahlte Preissumme steht während eines laufenden Leistungsauftrags für die zusätzli - che Vergabe im Folgejahr zur Verfügung.
1) RiE 111.100
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Kulturpreis: Reglement

§ 10 Vorschlag

1 Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat jährlich einen Vorschlag für die Vergabe des Kulturpreises zur Genehmigung.

§ 11 Entscheid

1 Der Entscheid betreffend Kulturpreis wird in der Regel spätestens im März für das vorangegangene Kalenderjahr getroffen. Schlussbestimmung Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Kulturpreises vom 3. Januar 1995 aufgehoben.
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