Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises
                            Sportpreis: Reglement  Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises  Vom 10. April 2018 (Stand 1. Mai 2018)  Der Gemeinderat Riehen,  gestützt auf § 26 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zweck
                            1  Die Gemeinde Riehen verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports den  Riehener Sportpreis.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Jury
                            1  Für die Ausrichtung des Sportpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie  wird vom Gemeinderat gewählt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Amtsdauer
                            1  Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Organisation
                            1  Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei  Jahren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Organisation der Vergabe des Sportpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Anerkennungs- oder Förderpreis
                            1  Der Riehener Sportpreis wird verliehen  an erfolgreiche Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler und  Mannschaften oder an Personen, Gruppen oder Institutionen, die sich um den Sport in Riehen beson  -  ders verdient gemacht haben. Er kann in Form eines Anerkennungs- oder Förderpreises verliehen wer  -  den.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Bezug zu Riehen
                            1  Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur  Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Eine Mannschaft oder ein Verein muss den Sitz in Riehen haben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Ausrichtung des Sportpreises
                            1  Der Sportpreis wird in der Regel jährlich ausgerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Preissumme
                            1  -  gung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 10'000.- ausgerichtet werden. Es können auch  mehrere Auszeichnungen verliehen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  RiE  111.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Sportpreis: Reglement
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Verzicht auf Vergabe
                            1  Die Jury kann auf die Vergabe eines Sportpreises verzichten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die nicht ausbezahlte Preissumme steht während eines laufenden Leistungsauftrags für die zusätzli  -  che Vergabe im Folgejahr zur Verfügung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Vorschlag
                            1  Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat jährlich einen Vorschlag für die Vergabe des Sportpreises zur  Genehmigung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Entscheid
                            1  Der Entscheid betreffend Sportpreis wird in der Regel spätestens bis Ende April für das vorangegan  -  gene Kalenderjahr getroffen.  Schlussbestimmung  Das Reglement wird publiziert. Es tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das  Reglement betreffend Ausrichtung eines jährlichen Sportpreises vom 13. Mai 1997 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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