Beschluss über die Neuumschreibung einiger Militärsektionen (511.25)
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Beschluss über die Neuumschreibung einiger Militärsektionen

1 Beschluss vom 13. März 2001 über die Neuumschreibung einiger Militärsektionen Der Staatsrat des Kantons Freiburg in Erwägung: Der Zusammenschluss von Freiburger Gemeinden erfordert eine Neuumschreibung mehrerer Militärsektionen. Auf Antrag der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Die Militärsektion Autigny umfasst di e Gemeinden Autigny, La Brillaz, Chénens, Cottens und Neyruz.
2 Die Militärsektion Hauterive (FR) umfasst die Gemeinden Corpataux- Magnedens, Farvagny, Haut erive (FR) und Rossens.
3 Die Militärsektion Prez-vers-Noréaz umfasst die Gemeinden Corserey, Noréaz, Ponthaux und Prez-vers-Noréaz.
4 Die Militärsektion Villars-sur-Glâ ne umfasst die Gemeinden Avry, Matran und Villars-sur-Glâne.
5 Die Militärsektion Marsens umfasst die Gemeinden Avry-devant-Pont, Le Bry, Echarlens, Gumefens, Marsens, Riaz und Sorens.
6 Die Militärsektion Vaulruz umfasst die Gemeinden Sâles, Vaulruz und Vuadens.
7 Die Militärsektion Gurmels umfasst die Gemeinden Gurmels, Kleinbösingen, Liebistorf und Wallenbuch.
8 Die Militärsektion Misery-Courtion umfasst die Gemeinden Misery- Courtion und Villarepos.
9 Die Militärsektion Romont umfasst die Gemeinden Berlens, Billens- Hennens, Mézières und Romont.
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10 Die Militärsektion Rue umfasst die Gemeinden Auboranges, Chapelle, Ecublens, Montet, Rue, Ursy und Vuarmarens.
11 Forts, Esmonts, Prez-vers-Siviriez, Siviriez und Villaraboud.
12 Die Militärsektion Villorsonnens umfa sst die Gemeinden Le Châtelard, Grangettes, Massonnens und Villorsonnens.
13 Die Militärsektion Montagny umfa sst die Gemeinden Dompierre, Léchelles, Mannens-Grandsivaz, Montagny und Russy.

Art. 2

1 Dieser Beschluss wird rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen.
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