Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica (601.116)
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Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica

Tarifordnung Römerstadt Augusta Raurica Vom 8. Juni 2012 (Stand 1. Januar 2013) Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gestützt auf § 5 Absatz 5 der Dienst - ordnung vom 21. November 1995
1 ) des Amts für Kultur beschliesst:
1 Eintrittspreise

§ 1 Eintritt Dauer- und Sonderausstellungen (Römermuseum)

1
a. Einzeleintritt normal: 8 Fr.
b. Einzeleintritt reduziert: 6 Fr.

§ 2 Reduzierter Eintritt

1 Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis):
a. Gruppen ab 10 Personen, pro Person
b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger
c. Militärdienstleistende
d. Personen unter 18 Jahren mit Ausweis
e. Personen in Ausbildung unter 26 Jahren mit Ausweis

§ 3 Freier Eintritt

1 Freien Eintritt geniessen (mit Nachweis):
a. Kinder (unter 6 Jahren)
b. IV-Bezügerinnen und Bezüger sowie deren Begleitperson
c. Inhaberinnen und Inhaber von Museumspässen und Ausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen (gemäss aktuell gültiger Tarifliste z.B. Oberrhei - nischer Museums-Pass, Basel Card)
d. Mitglieder museumszugewandter Institutionen (ICOM, VMS, Stiftung Pro Augusta Raurica, Baselland Tourismus)
e. Bevölkerung Augst und Kaiseraugst mit Ausweis (inkl. Gäste)
f. Medienschaffende mit Ausweis
g. Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung
h. Kinder mit Familienpass Region Basel
1) GS 32.331, SGS 146.71 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
i. Begleitpersonen (max. 5) von Gruppen von Kindern und Jugendlichen
j. Gruppen in Ausbildung aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau
k. Museumspersonal mit Ausweis
l. Mitarbeitende Baselland und Basel Tourismus
m. Mitarbeitende der Römerstadt Augusta Raurica mit Angehörigen/Freun - den

§ 4 Spezielle Arrangements

1 Die Tarife für spezielle Arrangements (z.B. Familienpass, Basel Card, Ferien - pass, Stiftung Pro Augusta Raurica, etc.) richten sich nach der aktuell gültigen Tarifliste.
2 Museumspädagogische Angebote

§ 5 Führungen für Gruppen

1 Gebühren für gebuchte Führungen von Gruppen:
a. Stadtführung: 245 Fr. (Schulen 200 Fr.)
b. Frühöffnung: 50 Fr. (1 Std. nur im Zusammenhang mit einer Führung)
c. Spätöffnung: 300 Fr. (bis 2 Std.)
d. Führung Geschäftsleitung: 350 Fr. (1 Std.)
2 Gebühren für öffentliche Führungen:
a. Erwachsene: 16 Fr. (Erwachsene ab 18 Jahren)
b. Kinder: 8 Fr. (Personen unter 18 Jahren mit Ausweis;
c. Personen in Ausbildung unter 26 Jahren mit Ausweis)
3 Die Gebühren für die Führungen unter Absatz 1 und 2 sind zusätzlich zu den Eintrittspreisen zu bezahlen.

§ 6 Weitere Veranstaltungen und museumspädagogische Angebo -

te
1 Die Museumsleitung bestimmt fallweise und aufwandsbezogen die Tarife für Publikumsveranstaltungen und weitere museumspädagogische Angebote.

§ 7 Annulationsgebühren

1 Bei Annulationen gebuchter museumspädagogischer Angebote entfallen fol - gende Gebühren:
a. 0 - 2 Tage vorher: 100% der Kosten
b. 3 - 7 Tage vorher: 50% der Kosten * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
c. 8 - 15 Tage vorher: 50 Fr.
3 Anlässe in der Römerstadt

§ 8 Tarife

1 Freigelände:
a. Private Veranstaltung: frei
b. Kommerzielle Veranstaltung: 2'000 Fr.
c. Apéro durch autorisierten Caterer: frei
2 Römerhaus:
a. Private Veranstaltung: 1'500 Fr.
b. Kommerzielle Veranstaltung: 2'500 Fr.
3 Monumente im Freigelände:
a. Private Veranstaltungen: bis 1 Stunde frei
b. Private Veranstaltungen: 300 Fr.
c. Kommerzielle Veranstaltung: 2'500 Fr.
4 Zur Grundgebühr hinzu kommen die Benutzungsgebühren für technische Ein - richtungen sowie für Kosten für Dienstleistungen des Museumsbetriebsperso - nals (z.B. Hausdienst, Sonderöffnung, Auf-/Abbau, Aufräum- und Reinigungs - arbeiten) nach Stundenaufwand gemäss der jeweils aktuellen Tarifliste.

§ 9 Informationspflicht

1 Die Gesuchstellerinnen und -steller haben die Museumsleitung über Subven - tionen bzw. Sponsoren für die geplante Veranstaltung zu informieren.

§ 10 Anlässe des Kantons

1 Offizielle Anlässe kantonaler Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind für diese kostenlos (Einladung der Landeskanzlei, des Regierungsrates usw.).

§ 11 Annulationsgebühren

1 Bei Annulationen gebuchter museumspädagogischer Angebote entfallen fol - gende Gebühren:
a. 0 - 2 Tage vorher: 100% der Kosten
b. 3 - 7 Tage vorher: 50% der Kosten
c. 8 - 15 Tage vorher: 50 Fr. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
4 Ausnahmen

§ 12 Reduktion oder Erlass

1 Sämtliche Gebühren können in begründeten Fällen (wirtschaftliche Lage, Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz gelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass.
2 Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine Veranstaltung erhalten hat.
3 Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung.
5 Schlussbestimmungen

§ 13 Inkrafttreten

1 Diese Tarifordnung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
08.06.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung GS 37.0989 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 08.06.2012 01.01.2013 Erstfassung GS 37.0989 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 37.0989
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