Grossratsbeschluss betreffend den Bau einer Anstalt für normale Anatomie und Physiologie und Verwendung des Werkhofareals
Anstalt für Anatomie und Physiologie: GRB Grossratsbeschluss betreffend den Bau einer Anstalt für normale Anatomie und Physiologie und Verwendung des Werkhofareals
1 ) Vom 29. Januar 1883 (Stand 29. Januar 1883) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschliesst auf den ihm vom Regierungsrat vorgelegten Ratschlag betreffend den Bau einer Anstalt für normale Anatomie und Physiologie und Verwendung des Werkhofareals was folgt: Ziff. 1
1 Die zwischen dem Regierungsrat und der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft über den Bau ei - ner Anstalt für normale Anatomie und Physiologie abgeschlossene Übereinkunft wird genehmigt, und der von der letztern zugesicherte Beitrag der Hälfte der Kosten mit Fr. 160'000.– wird bestens ver - dankt. Ziff. 2
2 ) Ziff. 3
1 Der übrige Teil des Werkhofareals bleibt zur Verwendung für fernere Unterrichtszwecke vorbehal - ten.
1) Im Gebäude ist heute das Vesalianum-Institut (Biochemie und Schweizerisches Vitamininstitut, Physiologie) untergebracht.
2) Ziff. 2 des GRB betrifft Plangenehmigung und Kreditbewilligung.
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