Weisung des Polizei- und Militärdepartements für die Löschung von Urteilen ausländischer Gerichte
                            Ausländische Urteile: Weisung des PMD  Weisung des Polizei- und Militärdepartements
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   für die Löschung von  Urteilen ausländischer Gerichte  Vom 18. Januar 1977 (Stand 23. Januar 1977)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Gestützt auf § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972 sowie auf § 9  Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über dieVerwaltungsgebühren vom 20. Juni 1972, werden für die  Behandlung von Gesuchen um vorzeitige Löschung von Urteilen ausländischer Gerichte im kantona  -  len Strafregister folgende Gebühren erhoben:  für die Löschung eines Urteils  Fr. 30.-  für die gleichzeitige Löschung von zwei Urteilen  Fr. 40.-  für die gleichzeitige Löschung von mehreren Urteilen  Fr. 50.-  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Löschung von Urteilen ausländischer Gerichte im kantonalen Strafregister wird umgehend dem  schweizerischen Zentralpolizeibüro für die entsprechende Löschung im schweizerischen Zentralstraf  -  register gemeldet.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Weisung tritt sofort in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Jetzt: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Softwarebedingte, redaktionelle Einfügung von Gliederungsziffern oder -buchstaben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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