Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister
Löschung ausländischer Urteile: RRB Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister Vom 5. Januar 1943 (Stand 5. Januar 1943) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 19 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch
1 ) , beschliesst: Über die Bewilligung von Gesuchen um Löschung ausländischer Strafurteile im Strafregister entschei - det das Polizei- und Militärdepartement
2 ) im Einvernehmen mit dem Justizdepartement
3 )
. Besteht zwi - schen den Departementen keine Übereinstimmung, so ist die Sache dem Regierungsrat zur Entschei - dung zu unterbreiten.
1) Dieses Gesetz ist aufgehoben.
2) Jetzt: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
3) Jetzt: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
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