Grossratsbeschluss betreffend die Unterzeichung des Ostschweizerischen Schulabkommens (418)
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Grossratsbeschluss betreffend die Unterzeichung des Ostschweizerischen Schulabkommens

Grossratsbeschluss betreffend die Unterzeichung des Ostschweizerischen Schulabkommens vom 30. November 1987 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 16 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 26. April 1987, beschliesst: I. Die Standeskommission wird ermächtigt, das Ostschweizerische Schulabkommen (Teilabkommen 3) zu unterzeichnen. Ihr obliegt auch der Vollzug. II. Die Koordinationsstelle im Sinne des Art. 11 der Vereinbarung wird von der Stan- deskommission bestimmt. III. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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