Vertrag betreffend Verlegung der Kantonsgrenzen am Batterieweg, abgeschlossen zwisch... (117.410)
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Vertrag betreffend Verlegung der Kantonsgrenzen am Batterieweg, abgeschlossen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land gemäss nachfolgendem Protokoll über die Verhandlungen betreffend die Verlegung der Kantonsgrenze am Batterieweg

Kantonsgrenze am Batterieweg: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Kantonsgrenzen am Batterieweg, abgeschlossen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land gemäss nachfolgendem Protokoll über die Verhandlungen betreffend die Verlegung der Kantonsgrenze am Batterieweg ) 2 ) Vom 23. Mai 1906 (Stand 13. Dezember 1906) Die Kantonsgrenze zwischen den Hoheitssteinen Nr. 51, 52, 53 und 54, welche den bestehenden Batterieweg zwischen der Gundeldingerstrasse und der Abzweigung des obern und untern Batteriewe - ges teils tangiert, teils durchschneidet, soll infolge Verlegung und Neuerstellung des Batterieweges auf der genannten Strecke in der Weise verlegt werden, dass der ganze neue Weg auf das Gebiet des Kantons Basel-Stadt zu liegen kommt. Mit dieser Grenzregulierung haben sich beide Kantonsregierun - gen prinzipiell einverstanden erklärt und es fand behufs definitiver Regelung dieser Angelegenheit am heutigen Tage, nachmittags 3 Uhr, ein gemeinschaftlicher Augenschein an Ort und Stelle statt. Bei demselben und den geführten Verhandlungen waren zugegen:

1. Seitens des Kantons Basel-Landschaft: Der Direktor des Innern, Herr Regierungsrat Rebmann

und der Kantonsgeometer Herr Schmassmann.

2. Seitens der Gemeinde Binningen: Die Herren Gemeinderäte Graf, Gass, Küng und Seiler.

3. Seitens des Kantons Basel-Stadt: Der Vorsteher des Baudepartements, Herr Regierungsrat H.

Reese und der Kantonsingenieur, Herr H. Bringolf, ausserdem zur Führung des Protokolls der Sekretär des Baudepartements, Herr C. Stadelmann. Die bestehende Kantonsgrenze war zur bessern Orientierung mit neben den Hoheitssteinen gestell - ten Visierstäben abgesteckt. Die neue Kantonsgrenze an den Richtungsbrüchen mittelst Visierstäben mit rotweissen Fähnchen. Die beidseitigen Delegierten verständigten sich dahin, dass nachdem an Ort und Stelle vorhande - nen Situationsplan die neue Grenze von Stein Nr. 51 an, den obern rechtsseitigen Bogen der Strassen - schlinge tangieren und dann der rechten Seite der neuen Strasse auf der Strassenlinie bis zum Stein Nr.
54 folgen solle. Das Baudepartement von Basel-Stadt wurde ersucht, die neuen Grenzsteine zu beschaffen und im geeigneten Zeitpunkt für das Setzen derselben unter Mitwirkung der beidseitigen Gescheidmänner und der zuständigen kantonalen Vertreter zu sorgen. Liestal, den 23. Mai 1906 Die Vertreter des Kantons Basel-Landschaft: Rebmann Schmassmann, Kantonsgeometer J. Küng, J. H. Seiler, Hch. Gass, B. Graf Der Protokollführer: C. Stadelmann Basel, den 23. Mai 1906 Die Vertreter des Kantons Basel-Stadt: H. Reese H. Bringolf
1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. 12. 1906.
2) Vom Bundesrat genehmigt am 18. 1. 1907.
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Kantonsgrenze am Batterieweg: Vertrag Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den 4. Juli 1906 Der Präsident: H. Reese Der Sekretär: Dr. Ad. Im Hof Vom Regierungsrat des Kantons Baselland genehmigt: Liestal, den 11. Juli 1906 Der Präsident: Rebmann Der Landschreiber: Haumüller
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