Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miet... (223.11)
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Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen

Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung) Vom 12. Dezember 1995 (Stand 1. Januar 2011) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volks - wirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.
2 Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.
§ 2
1 Die Aufrechterhaltung des Betriebes der Schlichtungsstelle ist mit einer Stell - vertretung sicherzustellen. Bei Bedarf werden ad hoc zusätzliche Stellvertre - tungen ernannt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bestimmt für den Leiter oder die Leiterin der Schlichtungsstelle die Stellvertretung.

§ 2 bis *

1 Für die Ersetzung von Kommissionsmitgliedern bei Ausstand gelten sinnge - mäss die Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes
1 )
.
§ 3
1 Die Schlichtungsstelle genehmigt die in Artikel 261l, 269d und 298 OR
2 ) ge - nannten Formulare.
2 Die Schlichtungsstelle und die Einwohnergemeinden geben diese Formulare ab.
3 Für den Bezug von 10 oder mehr Formularen ist eine Gebühr von Fr. –.50 pro Exemplar zu entrichten.

§ 3 bis *

1 Die Schlichtungsstelle vollzieht das Bundesgesetz sowie die Verordnung über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung.
1) GS 34.161, SGS 170
2) SR 220 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
§ 4
1 Die Schlichtungsstelle erstattet dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepar - tement (EVD) halbjährlich Bericht.
§ 5
1 Die Schlichtungsstelle veröffentlicht periodisch die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Schlichtungskommission.
§ 6
1 Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1996 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
12.12.1995 02.01.1996 Erlass Erstfassung GS 32.348
16.04.1996 01.06.1996 § 3 bis eingefügt GS 32.448
07.12.2010 01.01.2011 § 2 bis eingefügt GS 37.290 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 12.12.1995 02.01.1996 Erstfassung GS 32.348

§ 2 bis 07.12.2010 01.01.2011 eingefügt GS 37.290

§ 3 bis

16.04.1996 01.06.1996 eingefügt GS 32.448 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.348
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