Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2... (410.101)
    CH - BS

    Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 (§ 56 Abs. 1 Schulgesetz)

    Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 (§ 56 Abs.
    1 Schulgesetz) Vom 3. August 2010 (Stand 8. August 2010) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die Über - gangsbestimmung zur Änderung des Schulgesetzes vom 19. Mai
    2010
    1 ) ,beschliesst:

    1. Für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 gelten die folgenden Stich -

    tage für die Einschulung: a) 16. Mai für das Schuljahr 2011/12; b) 1. Juni für das Schuljahr 2012/13; c) 16. Juni für das Schuljahr 2013/14; d) 1. Juli für das Schuljahr 2014/15; e) 16. Juli für das Schuljahr 2015/16.

    2. Für Kinder, die während den folgenden Zeiträumen das vierte

    Altersjahr zurücklegen, können die Erziehungsberechtigten entschei - den, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht: a) 1. Mai bis und mit 31. Mai für das Schuljahr 2011/12; b) 16. Mai bis und mit 15. Juni für das Schuljahr 2012/13; c) 1. Juni bis und mit 30. Juni für das Schuljahr 2013/14; d) 16. Juni bis und mit 15. Juli für das Schuljahr 2014/15; e) 1. Juli bis und mit 31. Juli für das Schuljahr 2015/16. Dies ist zu publizieren.
    2 )
    1) KtBl 2010 I 791.
    2) Wirksam seit 8. 8. 2010.
    1
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren