Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2... (410.101)
Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2... (410.101)
Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 (§ 56 Abs. 1 Schulgesetz)
Regierungsratsbeschluss betreffend Stichtag für die Einschulung für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 (§ 56 Abs.
1 Schulgesetz) Vom 3. August 2010 (Stand 8. August 2010) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die Über - gangsbestimmung zur Änderung des Schulgesetzes vom 19. Mai
2010
1 ) ,beschliesst:
1. Für die Schuljahre 2011/12 bis 2015/16 gelten die folgenden Stich -
tage für die Einschulung: a) 16. Mai für das Schuljahr 2011/12; b) 1. Juni für das Schuljahr 2012/13; c) 16. Juni für das Schuljahr 2013/14; d) 1. Juli für das Schuljahr 2014/15; e) 16. Juli für das Schuljahr 2015/16.
2. Für Kinder, die während den folgenden Zeiträumen das vierte
Altersjahr zurücklegen, können die Erziehungsberechtigten entschei - den, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht: a) 1. Mai bis und mit 31. Mai für das Schuljahr 2011/12; b) 16. Mai bis und mit 15. Juni für das Schuljahr 2012/13; c) 1. Juni bis und mit 30. Juni für das Schuljahr 2013/14; d) 16. Juni bis und mit 15. Juli für das Schuljahr 2014/15; e) 1. Juli bis und mit 31. Juli für das Schuljahr 2015/16. Dies ist zu publizieren.
2 )
1) KtBl 2010 I 791.
2) Wirksam seit 8. 8. 2010.
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