Vereinbarung über die technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn
1 Vereinbarung über die technische und finanzielle Sanierung der ehemaligen Birseckbahn RRB vom 15. Dezember 1978
1. Die V. Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn einerseits und der Baselland Transport AG anderseits betreffend technische und finanziel- le Sanierung der ehemaligen Birseckbahn (Linie 10 der BLT), 2. Etappe, wird genehmigt.
2. Landammann und Staatsschreiber werden beauftragt, diese Vereinba-
rung namens und im Auftrag des Staates rechtsverbindlich zu unter- zeichnen.
3. ...
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1 ) Nicht publiziert.
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