Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Stra... (386.6)
Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Stra... (386.6)
Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen
Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel- Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen Vom 1. Juli 1971 (Stand 1. Juli 1971) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 27 des Gesetzes vom 30. November 1916
1 ) über das Strassenwesen und einen Bericht des Re - gierungsrates vom 8. Juni 1971, beschliesst:
§ 1
1 Dem Kanton Basel-Stadt als Konzessionär der Basler Verkehrs-Betriebe wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb von Strassenbahnen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.
§ 2
1 Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 28. März 1973 zu erteilenden neuen Konzession
2 ) für die Strassen - bahnen des Kantons Basel-Stadt enthaltenen Bestimmungen.
1) GS 18.515, SGS 430
2) Erteilt durch Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1973 auf 50 Jahre, d.h. bis 28. März 2023. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.07.1971 01.07.1971 Erlass Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 01.07.1971 01.07.1971 Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –