Unterhalt der korrigierten Oesch
1 Unterhalt der korrigierten Oesch RRB vom 16. März 1982
1. Die vom Amt für Wasserwirtschaft mit den Einwohnergemeinden Su-
bingen, Oekingen und Horriwil vereinbarte Regelung über den Unter- halt der korrigierten Oesch und ihrer Nebenbäche wird rückwirkend auf den 1. Januar 1982 genehmigt.
2. ...
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1 ) Nicht publiziert.
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