Beschluss des Regierungsrates betreffend Verfolgung der Verstösse gegen die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (u.a. Schwarzarbeit, Nichteinhalten des Mindestlohnes)
Beschluss des Regierungsrates betreffend Verfolgung der Verstösse gegen die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitskräfte (u.a. Schwarzarbeit, Nichteinhalten des Mindestlohnes) Vom 8. Januar 1991 Dem Kantonalen Arbeitsamt wird gestützt auf Art. 215 Abs. 1 der Strafprozessordnung
1) die Kompetenz zugesprochen, neben dem Kan- tonalen Migrationsamt jegliche Verstösse gegen die Gesetzgebung über ausländische Arbeitskräfte zu verzeigen, soweit das Kantonale Arbeitsamt als Arbeitsmarktbehörde für die Einhaltung solcher Be- stimmungen zu sorgen hat.
2) Dieser Beschluss ist zu publizieren.
3)
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