Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit de... (381.21)
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Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg

Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg Vom 16. Juni 1909 (Stand 16. Juni 1909) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat, gestützt auf Artikel 4 des vorstehenden Vertrages
1 ) , die Bewilligung erteilt, dass die Saline Schwei - zerhalle und die Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg zu einer Ge - sellschaft verschmolzen werden. An diese Bewilligung sind folgende besonde - re Bedingungen geknüpft worden:
§ 1
1 Die Gesamtproduktion der neuen Aktiengesellschaft soll auf die Saline Schweizerhalle einerseits und die Aargauischen Rheinsalinen andrerseits zu annähernd gleichen Teilen verteilt werden, solange die natürlichen Produkti - onsbedingungen in Schweizerhalle nicht wesentlich ungünstiger sind, als in den Aargauischen Salinen und umgekehrt.
§ 2
1 Der Berechnung des dem Kanton Baselland zukommenden Zehntens soll ein zehntpflichtiges Quantum von 300'000 Meterzentnern auch dann zugrunde ge - legt werden, wenn das zehntpflichtige Quantum der Produktion von Schweizer - halle im betreffenden Jahre diesen Betrag nicht erreicht hat; sollte aber in der Folge das zehntpflichtige Quantum den Betrag von 300'000 Meterzentnern übersteigen, so soll der Zehnten auf diesem effektiven Quantum berechnet werden.
§ 3
1 Die Aktienbeteiligung des Kantons Baselland an der neuen Gesellschaft wird auf 75'000 Fr. festgestellt, welche Beteiligung an die Stelle der in Artikel 2 Ab - satz d des Vertrages vom 24. April 1909 bestimmten Beteiligung mit 50'000 Fr. tritt.
1) Vertrag vom 24. April 1909 (A 1909 II 115) zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und der Saline Schweizerhalle von Glenck, Kornmann & Cie. betreffend Salinenbetrieb, Zehntbezug und Salzlieferung, ersetzt durch den Vertrag vom 30. Oktober 1962/29. März 1963 (SGS 381.2) zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessions - vertrag). * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 16.19
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.06.1909 16.06.1909 Erlass Erstfassung GS 16.19 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 16.19
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.06.1909 16.06.1909 Erstfassung GS 16.19 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 16.19
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