Grossratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Reiseentschädigungen an im Militärdien... (152.300)
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Grossratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Reiseentschädigungen an im Militärdienst befindliche Mitglieder des Grossen Rates

Grossratsbeschluss betreffend Ausrichtung von Reiseentschädigungen an im Militärdienst befindliche Mitglieder des Grossen Rates Vom 19. Juni 1941 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf den Antrag des Regie- rungsrates, beschliesst:
1 Den im obligatorischen Militärdienst befindlichen Grossratsmitglie- dern werden aus dem im Budget für die Taggelder des Grossen Rates eingestellten Kredit die Kosten der Reise von ihrem Standort nach Basel zum Besuch von Sitzungen des Grossen Rates oder von Kommis- sionen vergütet, sofern sie die Reisen nicht mit Transportgutscheinen ausführen können.
2 Mitglieder, die hierauf Anspruch erheben, haben sich unter Vorwei- sung ihres Billets beim 2. Sekretär des Grossen Rates (für Grossratssit- zungen) oder beim Sekretär der Kommission (für Kommissionssitzun- gen) zu melden.
3 Die Reiseentschädigung soll jeweilen mit den Sitzungsgeldern ausge- richtet werden.
4 Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den Beginn des Amtsjahres
1941/42 in Kraft; er soll gelten, solange nicht eine eidgenössische Rege- lung der Reiseentschädigung für Ratsmitglieder getroffen ist. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
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