Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien; Beitritt des Kantons Solothurn
1 Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien; Beitritt des Kantons Solothurn RRB von 4. Juni 1937 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf die Ausführungen des Vorstehers des Polizei-Departementes über den Zusammenschluss einer Anzahl Kantone zur Sanierung des Lot- teriewesens beschliesst:
1. Das Polizei-Departement wird ermächtigt, die Vereinbarung vom
26. Mai 1937 zwischen den Kantonen Aargau, Baselland, Baselstadt, Lu-
zern, St. Gallen, Zürich und Zug über die gemeinsame Durchführung von Lotterien zu unterzeichnen.
2. Das Polizei-Departement wird im weitern ermächtigt, den Beitritt des
Kantons Solothurn zur Genossenschaft Schweizer National-Lotterie zu erklären und den bezüglichen Statuten zuzustimmen.
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