Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentar... (151.41)
    CH - BE

    Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz

    1 151.41 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 05.09.2022 (Stand 05.09.2022) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , beschliesst:

    Art. 1

    Beitritt
    1 Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 22-079 veröffentlichten Ver einbarung vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.

    Art. 2

    Aufhebung
    1 Der Grossratsbeschluss vom 6. September 2021 betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz vom 5. März 2021 2 ) wird aufgehoben.

    Art. 3

    Inkrafttreten
    1 Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch den Grossen Rat in Kraft. Bern, 5. September 2022 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Schlup Der Generalsekretär: Trees
    1) BSG 101.1
    2) BSG 151.41 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
    22-080
    151.41 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
    05.09.2022 05.09.2022 Erlass Erstfassung 22-080
    3 151.41 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 05.09.2022 05.09.2022 Erstfassung 22-080
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren