Landesschulkommissionsbeschluss über Besonderheiten im Schulbetrieb am Gymnasium St.... (412.017)
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Landesschulkommissionsbeschluss über Besonderheiten im Schulbetrieb am Gymnasium St.Antonius aufgrund der Corona-Pandemie

Kanton Appenzell Innerrhoden Landesschulkommissionsbeschluss über Besonderheiten im Schulbetrieb am Gymnasium St.Antonius aufgrund der Corona-Pandemie (LSKB COVID-19 Gymnasium) vom 18. Mai 2020 (Stand 18. Mai 2020) Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf auf Art. 6 Abs. 3 der Gymnasialverordnung beschliesst:

Art. 1 Zweck

1 Dieser Beschluss regelt aufgrund der Corona-Pandemie das Erforderliche für einen geregelten Betrieb am Gymnasium St.Antonius, insbesondere für das Erlangen der Maturität und den Übergang ins neue Schuljahr.

Art. 2 Zeugnisse 2. Semester im Schuljahr 2019/20

1 Am Ende des Schuljahres werden für alle Schülerinnen und Schüler Zeug - nisse ohne Noten ausgestellt. Die besuchten Fächer enthalten den Vermerk «besucht».
2 Die Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk zur Corona-Pan - demie.

Art. 3 Promotion

1 Der für das zweite Semester des Schuljahres 2019/20 getroffene Promoti - onsentscheid gilt grundsätzlich auch für den Übertritt ins Schuljahr 2020/21.
2 Nicht übernommen werden die für das zweite Semester des Schuljahres
2019/20 getroffenen Promotionsentscheide «nicht promoviert» (Repetition). Die betroffenen Schülerinnen und Schüler gelten für das erste Semester des Schuljahres 2020/21 als provisorisch promoviert.

Art. 4 Maturitätsprüfungen im Schuljahr 2019/20

1 Es werden keine schriftlichen Prüfungen durchgeführt.
2 In besonderen Fällen können für die mündlichen Prüfungen Videoschaltun - gen eingesetzt werden.

Art. 5 Maturitätsnoten

1 Steht wegen des Verzichts auf das Setzen von Noten nach Art. 2 als Erfah - rungsnote für die Maturität lediglich eine Semesternote zur Verfügung, wird diese zur Ermittlung der Maturitätsnote nach Art. 57 Abs. 2 lit. a und b des Landesschulkommissionsbeschlusses zur Gymnasialverordnung herangezo - gen.

Art. 6 Zeitliche Geltung

1 Dieser Beschluss tritt am 8. Juni 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2024.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

18.05.2020 18.05.2020 Erlass Erstfassung 2020-13

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 18.05.2020 18.05.2020 Erstfassung 2020-13
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