Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung ... (855.1)
Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung ... (855.1)
Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
vom 27. April 1972 (Stand am 28. September 1999) ¹ AS 1972 2317
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung², nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. August 1971³,
beschliesst:
² SR 101 ³ BBl 1971 II 424
Einziger Artikel
¹ Das Übereinkommen vom 28. September 1954⁴ betreffend die Rechtsstellung der Staatenlosen wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
³ Für die Fürsorge Staatenloser, die dem Übereinkommen unterstehen, gelten die Fürsorgebestimmungen für Flüchtlinge des 5. und 6. Kapitels des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998⁵.⁶
⁴ Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vorbehalt zu Artikel 17 des internationalen Abkommens vom 25. Juli 1951⁷ über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufzuheben.
⁵ Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er ist jedoch in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
⁴ SR 0.142.40
⁵ SR 142.31
⁶ Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1999 ( SR 142.31 ).
⁷ SR 0.142.30