Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung ... (855.1)
    CH - Schweizer Bundesrecht

    Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

    vom 27. April 1972 (Stand am 28. September 1999) ¹ AS 1972 2317
    Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
    gestützt auf die Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung², nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. August 1971³,
    beschliesst:
    ² SR 101 ³ BBl 1971 II 424

    Einziger Artikel

    ¹ Das Übereinkommen vom 28. September 1954⁴ betreffend die Rechtsstellung der Staatenlosen wird genehmigt.
    ² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
    ³ Für die Fürsorge Staatenloser, die dem Übereinkommen unterstehen, gelten die Fürsorgebestimmungen für Flüchtlinge des 5. und 6. Kapitels des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998⁵.⁶
    ⁴ Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vorbehalt zu Artikel 17 des internationalen Abkommens vom 25. Juli 1951⁷ über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufzu­­heben.
    ⁵ Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er ist jedoch in die Gesetzes­sammlung aufzunehmen.
    ⁴ SR 0.142.40
    ⁵ SR 142.31
    ⁶ Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1999 ( SR 142.31 ).
    ⁷ SR 0.142.30
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