Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Finnland
vom 18. Juni 2010 (Stand am 19. Dezember 2010)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung¹, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 2010²,
beschliesst:
¹ SR 1 01 ² BBl 2010 1171
Art. 1
¹ Das Protokoll vom 22. September 2009³ zur Änderung des Abkommens vom 16. Dezember 1991⁴ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
³ AS 2010 5951
⁴ SR 0.672.934.51
Art. 2
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann er die Umsetzung der Amtshilfe durch Verordnung regeln.
Art. 3
¹ Der Bundesrat gibt der Regierung der Republik Finnland die Erklärung ab, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht, und dass sie in einem solchen Fall Rechtshilfe verlangt.
² Er arbeitet auf eine entsprechende Erklärung der Regierung der Republik Finnland hin.
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
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