Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (672.111)
Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (672.111)
Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
2)
2) Bundesrecht oder das kantonale Recht nichts anderes ahlt.
2) De- Zuständigkeit Rückerstattung Anteil Kanton und Gemeinden Ergänzende Vorschriften
§ 5
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen.
3 Die Verordnung über den Vollzug des Bundesratsbeschlusses vom
22. August 1967 über die Durchführung der in den Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehenen Ent- lastung für ausländische Steuern (pauschale Steueranrechnung) vom 16. D ezember 1968 wird aufgehoben. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2015, S. 1883.
2) Fassung gemäss RRB vom 27. Oktober 2020, in Kraft getreten am
1. Januar 2021 (Amtsblatt 2020, S.1893). Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts