Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
2)
2) Bundesrecht oder das kantonale Recht nichts anderes ahlt.
2) De- Zuständigkeit Rückerstattung Anteil Kanton und Gemeinden Ergänzende Vorschriften
§ 5
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen 1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen.
3 Die Verordnung über den Vollzug des Bundesratsbeschlusses vom
22. August 1967 über die Durchführung der in den Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehenen Ent- lastung für ausländische Steuern (pauschale Steueranrechnung) vom 16. D ezember 1968 wird aufgehoben. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2015, S. 1883.
2) Fassung gemäss RRB vom 27. Oktober 2020, in Kraft getreten am
1. Januar 2021 (Amtsblatt 2020, S.1893). Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts
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