Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Sch... (411.103)
Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Sch... (411.103)
Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I während der Corona-Pandemie
- und Sekundarstufe I während der Pandemie -19- Promotionsordnung Primar - und -19-Verordnung 2 des Bundesrates Abs. 1 Schulgesetz vom 27. April - und Sekundar- - und Realschulen) für das Schuljahr 2019 / 2020 - - - und Sekundar - Gegenstand und Geltungs- bereich
Corona-Pandemie
§ 2 Diese Verordnung bezweckt, für die Schülerinnen und Schüler nach-
teilige Konsequenzen infolge der die Schulen betreffenden Mass- nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vermeiden. II. Zeugnisse und Beurteilungen
§ 3
1 Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres
2019 / 2020 ein Zeugnis, bestehend aus den beiden Formularen Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeobachtung.
2 Die B eilage weiterer Formulare oder Berichte ist untersagt.
3 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunterrichts aus.
§ 4
1 Das Formular Leistungsbeurteilung enthält weder Noten noch eine Beurteilung der einzelnen Fer tigkeiten (Differenzierung).
2 Das Formular Verhaltensbeobachtung enthält keine Beurteilung des Arbeits -, Lern- und Sozialverhaltens. III. Promotion, Umstufung und Übertritt in die Sekundarstufe I
§ 5 Schülerinnen und Schüler werden auf Beginn des Schuljahres
2020 / 2021 in die nächste Klasse befördert, unabhängig davon, ob sie die Anforderungen in der Gesamtbeurteilung per Ende Schuljahr
2019 / 2020 erreicht haben oder nicht.
§ 6 Umstufungen von der Sekundarschule in die Realschule auf Beginn
des Schuljahres 2020 / 2021 dürfen nur im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
§ 7 Umstufungen von der Realschule in die Sekundarschule auf Beginn
des Schuljahres 2020 / 2021 sind zulässig. Das Verfahren richtet sich nach den §§ 24a und 24c der Promotionsordnung Primar Sekundarstufe I. Zweck Zeugnis Leistungsbeur- teilung und Ver- haltensbe- obachtung Beförderung Umstufung von der Sekundar- schule in die Realschule Umstufung von der Realschule in die Sekundar- schule
ngsentscheide sind gefällt. Das Übertrittsverfahren rich- - und Se- Schuljahr 2019 / 2020.
1) und in die kantonale Ge- Übertrittsverfah- ren in die Sekundarstufe I Inkrafttreten