Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei (511.171)
CH - SO

Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei

Bestandeserhöhung bei der Kantonspolizei Vom 7. Juli 1999 (Stand 26. Oktober 1999) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 8 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September
1990
1 ) und § 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 27. Sep - tember 1992
2 ) beschliesst:

§ 1

1 Der Bestand des Polizeikorps wird auf 345 Beamtinnen und Beamte, inkl.
10 Offiziersstellen, festgelegt.

§ 2

1 Der Mannschaftsbestand des Polizeikorps wird in einem ersten Schritt bis Ende 2001 auf 330 Beamtinnen und Beamte und in einem zweiten Schritt im Jahre 2002 auf 345 Beamtinnen und Beamte angehoben. Die Finanzie - rung dieser Korpserhöhung hat kostenneutral zu erfolgen.

§ 3

1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Die Referendumsfrist ist am 14. Oktober 1999 unbenutzt abgelaufen. Publiziert im Amtsblatt vom 26. Oktober 1999.
1) BGS 511.11 .
2) BGS 126.1 . GS 94, 867
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