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Notverordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei den Steuern (331.11a)

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Notverordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei den Steuern (331.11a)

Notverordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei den Steuern

Notverordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei den Steuern (Corona-Notverordnung II) Vom 24. März 2020 (Stand 25. März 2020) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 74 Abs. 3 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom
17. Mai 1984
1 ) sowie § 135a Abs. 3 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) vom 7. Februar 1974
2 ) , beschliesst:
3 )

§ 1 Gegenstand und Zweck

1 Diese Verordnung regelt den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei ver - späteter Zahlung von Steuern, welche durch den Kanton erhoben werden.

§ 2 Verzugszins bei verspäteter Zahlung von Steuern

1 Vom 25. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ist bei verspäteter Zahlung der durch den Kanton nach § 3 des Gesetzes über die Staats- und Gemeinde - steuern (Steuergesetz) vom 7. Februar 1974
4 ) erhobenen Steuern kein Ver - zugszins geschuldet.
1) SGS 100
2) SGS 331
3) Vom Landrat genehmigt am 2. April 2020.
4) SGS 331 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.027
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
24.03.2020 25.03.2020 Erlass Erstfassung GS 2020.027 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.027
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 24.03.2020 25.03.2020 Erstfassung GS 2020.027 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2020.027
Erlasstitel Notverordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei den Steuern (Corona -Notverordnung II) SGS -Nr. 331.11a GS -Nr. 2020.027 Erlassdatum 24. März 2020, Genehmigung LR: 2. April 2020 (LRV 2020/153 ) In Kraft seit 25. März 2020 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung des Kantons BL Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung), woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommis - sionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden sind. > Mehr Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend) Datum GS -Nr. In Kraft seit Bemerkungen
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