Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
Kanton Appenzell Innerrhoden Landsgemeindebeschluss betreffend Beitritt des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung vom 1. Mai 2011 (Stand 1. Mai 2011) Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 7 ter und 20 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit und den Lastenausgleich im Bereich der Kultureinrichtun - gen von überregionaler Bedeutung bei.
Art. 2
1 Geringfügige Änderungen am Vertrag kann die Standeskommission geneh - migen.
Art. 3
1 Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
01.05.2011 01.05.2011 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.05.2011 01.05.2011 Erstfassung -
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