Beschluss des Gemeinderates betreffend Abendverkauf
Abendverkauf: Gemeinderatsbeschluss Beschluss des Gemeinderates betreffend Abendverkauf Vom 7. Dezember 1993 (Stand 1. Januar 1994) Der Gemeinderat Riehen, gestützt auf § 11 Abs. 3 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes vom 13. Oktober 1993
1 ) , beschliesst: Jeweils am Donnerstag, wenn dieser kein öffentlicher Ruhetag im Sinne von § 3 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes
2 ) und auch kein Vortag vor einem solchen Ruhetag ist, dürfen gemäss § 11 Abs.
2 des vorgenannten Gesetzes, aufgrund einer Vereinbarung der Sozialpartner vom 13. Oktober 1993, und in Beachtung dieser Vereinbarung die Verkaufslokale in Riehen jeweils bis 20.00 Uhr geöffnet bleiben. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird am 1. Januar 1994 wirksam.
1) Dieses Gesetz ist aufgehoben, massgebend ist jetzt das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. 6. 2005 (SG
811.100 ).
2) Dieses Gesetz ist aufgehoben, massgebend ist jetzt das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) vom 29. 6. 2005 (SG
811.100).
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