Verordnung über die Erhebung von Ausleihgebühren in der Basler Berufsinformation (420.250)
CH - BS

Verordnung über die Erhebung von Ausleihgebühren in der Basler Berufsinformation

Verordnung über die Erhebung von Ausleihgebühren in der Basler Berufsinformation Vom 18. August 1992 (Stand 23. August 1992) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 5 2. Satz der eidgenössischen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 7. November 1979
1 ) , beschliesst: Die Basler Berufsinformation erhebt folgende Ausleihgebühren:

1. Erwachsene Einwohner und Einwohnerinnen der Kantone Basel-

Stadt und Basel-Landschaft bezahlen Fr. 5.-, Jugendliche dieser beiden Kantone Fr. 3.- Ausleihgebühr für eine Benützungsdauer von einem Jahr.

2. Übrige Benützer oder Benützerinnen bezahlen Fr. 7.- Ausleihgebühr

für eine Benützungsdauer von einem Jahr. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über die Erhebung von Ausleihgebühren in der Basler Berufsinformation vom 8. Februar

1983. Sie ist zu publizieren und wird sofort wirksam.

2 )
1) SR 412.101 .
2) Wirksam seit 23. 8. 1992.
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