Gemeinsame Vereinbarung
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Indien gemäss Artikel 28 Absatz 6 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, betreffend den Anwendungszeitpunkt für den Informationsaustausch nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten Abgeschlossen am 21. Dezember 2017 In Kraft getreten am 1. Januar 2018 (Stand am 1. Januar 2018)
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