Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin- Besitzstands vom 18. Februar 2009 (Stand 18. Februar 2009) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schen - gen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.
Art. 2
1 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2 Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.
Art. 3
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
18.02.2009 18.02.2009 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 18.02.2009 18.02.2009 Erstfassung -
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