Briefwechsel vom 12. April 1990 (zwischen der Schweiz und Portugal über die administrative Stellung der Staatsangehörigen aus einem der beiden Länder im anderen nach einer ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren)
zwischen der Schweiz und Portugal über die administrative Stellung der Staatsangehörigen aus einem der beiden Länder im anderen nach einer ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juli 1990 ¹ AS 1990 1297
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