Standeskommissionsbeschluss über die Kündigungsfrist für Lehrkräfte am Gymnasium (172.313)
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Standeskommissionsbeschluss über die Kündigungsfrist für Lehrkräfte am Gymnasium

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Kündigungsfrist für Lehrkräfte am Gymnasium vom 11. September 2007 (Stand 1. Januar 2017) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt Art. 39 Abs. 1 der Personalverordnung (PeV) vom 30. November
1998, * beschliesst:

Art. 1

1 Die Lehrkräfte am Gymnasium und die Landesschulkommission können das Anstellungsverhältnis durch schriftliche Kündigung auf Ende eines Se - mesters auflösen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem letzten Schultag des Semesters erfolgen.
2 Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses mit anderen Fristen und auf andere Termine ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
3 Aus wichtigen Gründen kann das Anstellungsverhältnis jederzeit fristlos aufgelöst werden.

Art. 2

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

11.09.2007 11.09.2007 Erlass Erstfassung -

06.12.2016 01.01.2017 Ingress geändert -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 11.09.2007 11.09.2007 Erstfassung - Ingress 06.12.2016 01.01.2017 geändert -
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