Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantone... (105.43)
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Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg

1 105.43 Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg vom 26.05.2021 (Stand 01.01.2022) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 21-049 2 ) veröffentlichten Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Frei burg bei.

Art. 2

Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Art. 3

Ausserkrafttreten, Entfernung aus der BSG
1 Dieser Beschluss und die Vereinbarung vom 26. Mai 2021 zwischen den Kantonen Bern und Freiburg über den Vollzug des Wechsels der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg treten gleichzeitig mit dem Gebietsände rungskonkordat vom 12. und 13. März 2019 über den Wechsel der bernischen Einwohnergemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg 3 ) und dem Gesetz vom
7. Juni 2017 betreffend den Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Clava leyres im Rahmen eines Zusammenschlusses mit der freiburgischen Gemein de Murten (Clavaleyres-Gesetz, ClaG) 4 ) ausser Kraft und werden aus der BSG entfernt.
1) BSG 101.1
2) BAG 21-049
3) BSG 105.42-1 ; BAG 20-020
4) BSG 105.41 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
21-048
105.43 2 Bern, 26. Mai 2021 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Schnegg Der Staatsschreiber: Auer
3 105.43 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 26.05.2021 01.01.2022 Erlass Erstfassung 21-048
105.43 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 26.05.2021 01.01.2022 Erstfassung 21-048
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