Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
II B/1/1 Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich Vom 7. Mai 2006 (Stand 7. Mai 2006) (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2006)
Art. 1
1 Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
Art. 2
1 Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenaus - gleich übertragen.
Art. 3
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE X/2 93 1
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